Human Rights Watch ruft China auf, unverzüglich über 80 tibetische Langzeithäftlinge freizulassen

Die chinesischen Behörden sollten unverzüglich die tibetischen Mönche und andere friedliche Regimekritiker, die seit den landesweiten Protesten vom März 2008 noch immer und willkürlich in Haft sind, freilassen, erklärte Human Rights Watch am 24. Mai bei der Herausgabe einer neuen Zusammenstellung von 80 Fällen. Viele von ihnen sind mehr als ein Jahrzehnt im Gefängnis, doch es gibt es keine Informationen über ihren Aufenthaltsort, ihren Zustand oder die gegen sie erhobenen Anklagen.

Es bleibt schwierig, die Zahl der im Zusammenhang mit den Protesten von 2008 unrechtmäßig eingesperrten Tibeter festzustellen, genauso wie die Einzelheiten über ihre Fälle in Erfahrung zu bringen. Die Informationen über Urteile in den tibetischen Gebieten sind sehr begrenzt, denn Personen, die anderen im Ausland etwas über Festnahmen und Strafverfolgungen mitteilen, laufen Gefahr, selbst verhaftet zu werden. Chinas offizielle Medien gaben nur einige der Urteile von 2008 bekannt, meistens ohne weitere Einzelheiten zu nennen. Diese Zusammenstellung tibetischer politischer Gefangener von Human Rights Watch beruht – aller Zensur und Einschüchterung der Regierung zum Trotz – auf den gelegentlichen Verlautbarungen örtlicher Quellen.

„Tibeter, die nichts anderes taten, als friedlich die Einhaltung ihrer Menschenrechte zu fordern, wurden ungerechterweise zu langen Gefängnisstrafen verurteilt“, sagte Sophie Richardson, die Leiterin des China-Ressorts von Human Rights Watch. „Die chinesischen Behörden sollten diese Gefangenen unverzüglich freilassen“.

In den meisten von Human Rights Watch erfaßten Fällen durften die Angehörigen die Gefangenen nicht kontaktieren und wurden auch nicht über ihren Verbleib informiert. Es besteht Grund zu ernster Besorgnis um den Gesundheitszustand vieler dieser Langzeithäftlinge wegen der in der Haft üblichen schweren körperlichen Mißhandlungen und der Verweigerung medizinischer Hilfe.

Die genauen gegen die Beschuldigten erhobenen Anklagen sind für gewöhnlich unbekannt. Abgesehen vom Vorwurf der Brandstiftung gegen einige Personen scheinen die Anklagen größtenteils gewaltlose politische Aktivitäten zu betreffen, wie die „Gefährdung der Staatssicherheit“ oder das „Ausplaudern von Staatsgeheimnissen“. Es gibt keine Hinweise dafür, daß irgendeiner der Angeklagten vor ein unabhängiges und unbefangenes Gericht gestellt worden wäre, wie das internationale Recht dies vorsieht. Karma Samdrup, ein Umweltaktivist, ist von diesen Fällen der einzige Angeklagte, dem eine anwaltliche Vertretung vor Gericht zugestanden wurde.

Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Website der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

Quellen:
IGFM, Central Tibetan Administration – www.tibet.net